Wertermittlung

Warum Wertermittlung?

Die Wertermittlung dient zur Ermittlung einer möglichen finanziellen Entschädigung des abgebenden Pächters für sein auf der Parzelle zurückgelassenes Eigentum (Laube, Nebenanlagen, Pflanzen) durch den Nachpächter, in dessen Besitz diese Güter dann übergehen.

Was wird bewertet?

Bewertet werden Laube, ggf. mit Freisitz oder Pergola, Nebenanlagen wie Wege, Frühbeete oder Wasserversorgungseinrichtungen sowie Nutz- und Zierpflanzen, nicht jedoch Arbeitsleistungen des abgebenden Pächters, die durch den „Ertrag“ des Gartens (Erntegut, Erholungswert) abgegolten sind.

Es können nur nach den für die Kleingartenanlage geltenden Regelwerken (Bebauungsplan, Gartenordnung) zulässige Parzellenausstattungen bewertet werden.

Die Wertermittlung erfolgt nach dem Sachwertverfahren, das den reinen Sachwert der Parzellenausstattungen zum Zeitpunkt der Wertermittlung erfasst, abhängig von der Ausführung, Alter und ggf. Mängeln der bewerteten Objekte. Dies gilt auch für die Laube, die laut Bundeskleingartengesetz (BKleingG) keine Immobilie ist, sondern als Unterstand und zur Geräteaufbewahrung die kleingärtnerische Nutzung unterstützt.

Warum Wertermittlung vom BV?

Normalerweise werden Wertermittlungen vereinsintern erstellt. Für kleine Vereine ist meist nicht möglich ein Team (mindestens 2 Personen) dafür auszubilden. In diesen Fällen erstellt der Bezirksverband die Wertermittlung auf Bestellung des/der Vereinsvorsitzenden.
Wird die Wertermittlung des Vereins nicht akzeptiert, so übernimmt der Bezirk die Wertermittlung als nächste Instanz.